Nutzungsbedingungen von helloCash

1 Anwendungsbereich, Änderung der Nutzungsbedingungen. 

1.1 Diese Nutzungsbedingungen sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge und Rechtsverhältnisse über die Bereitstellung der Software zur Nutzung der Registrierkasse „hellocash“ mit seinen jeweiligen Funktionen samt Nebenleistungen als SaaS-Dienstes (Software-as-a-Service) anzuwenden, die zwischen der mRaP GmbH, FN 412051h, A-3250 Wieselburg, Pulvermühlweg 11 und Dritten (KUNDEN) abgeschlossen werden. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht. 

1.2 Wir schließen ausschließlich mit anderen Unternehmern Verträge über die Bereitstellung von „hellocash“ ab. Mit der Registrierung bestätigt der KUNDE ein Unternehmen zu betreiben und unsere Leistungen für sein Unternehmen zu verwenden. 

1.3 Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese zwischen uns und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind. Die Abweichungen ersetzen die Nutzungsbedingungen nur so weit, wie sie mit diesen in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen Nutzungsbedingungen getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen getroffenen Regelungen. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmung ersetzt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN sind keinesfalls anwendbar. 

1.4 Wir behalten sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Bei einer beabsichtigten Änderung werden wir dem KUNDEN die Änderung 60 Kalendertage vor dem geplanten Änderungstermin per E-Mail oder per inApp – Nachricht mitteilen. Sofern der KUNDE der Änderung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht – die ausdrücklich auf die Wirkung eines Schweigens hinweist – durch eine E-Mail an info@hellocash.at ausdrücklich widerspricht, gilt die Änderung als angenommen. Wir werden den KUNDEN bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des Schweigens als Zustimmung zur Änderung besonders hinweisen. Bei einem rechtzeitigen Widerspruch des KUNDEN gegen die Änderung gelten die bisherigen Nutzungsbedingungen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Wir behalten uns in diesem Fall eine Kündigung nach Punkt 7.5 bzw. Änderungskündigung des Vertragsverhältnisses vor. 

1.5 Verweise in diesen Nutzungsbedingungen auf unsere Internetseite stellen jeweils den aktuellen Stand im Zeitpunkt des Aufrufs dar. Die Verweise unterliegen dementsprechend Veränderungen. 

2 Anwendungsvoraussetzungen. 

2.1 Für die Anwendung von „hellocash“ ist kein bestimmtes Betriebssystem oder Browser erforderlich. Die Anwendung setzt eine aktive Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite voraus. Es gibt keinen „Offline“-Modus. Die für die Anwendung empfohlene Registrierkassen-Hardware und Zubehör (Kassenterminal, Drucker, Scanner, etc.) bieten wir im Webshop an. Für den Verkauf an den KUNDEN kommen gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung.  

2.2 Für die Anwendung von „hellocash“ ist eine Registrierung des KUNDEN auf unserer Internetseite erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Um die grundlegende Funktionsweise der Software zu verstehen, hat der KUNDE das „hellocash“-Handbuch zu lesen. 

2.3 Der KUNDE darf die Registrierung nur im eigenen Namen oder als organschaftlicher Vertreter für die juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft (unter Angabe einer vertretungsbefugten Person als Kontaktperson) vornehmen. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der KUNDE ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. 

2.4 Der KUNDE bzw. organschaftliche Vertreter für die juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft muss für den Vertragsabschluss und zur Anwendung von „hellocash“ das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

2.5 Wir sind dazu berechtigt, vom KUNDEN geeignete Nachweise seiner Angaben in der Registrierung zu fordern (Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, etc.). Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Daten der KUNDEN auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder allfällige Rechtsverstöße zu überprüfen. Bei Verdacht des Missbrauchs oder einer rechtswidrigen Verwendung der Daten können wir das Kundenkonto sperren oder löschen. 

3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Risikohinweis. 

3.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software des Registrierkassensystems „hellocash“ als SaaS-Dienst über das Internet als Cloud Hosting Lösung in der aktuellen Version des Kassenmodells mit den Basisfunktionen und vom KUNDEN gewählten Zusatzfunktionen (künftig: Modulfunktionen) gegen Entgelt während der Vertragslaufzeit an den KUNDEN zur Nutzung für sein Unternehmen (im Folgenden kurz: „hellocash“). Der KUNDE hat so für die Dauer und im Umfang des jeweiligen Vertragsverhältnisses das entgeltliche, nicht ausschließliche (nicht exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung von „hellocash“ für sein eigenes Unternehmen. 

3.2 Wir bieten dem KUNDEN unterschiedliche Modelle des Registrierkassensystems „hellocash“ zur Nutzung an. Der jeweilige Leistungsumfang und die Funktionen sind unter https://hellocash.at/registrierkasse-preise bzw. https://hellocash.at/registrierkasse-funktionen beschrieben. Jedes Modell hat Basisfunktionen, die mit der Zahlung der Basisgebühr pauschal abgegolten sind. Der KUNDE hat zusätzlich die Möglichkeit, weitere Funktionen (Module) des Registrierkassensystems (gegen Zahlung einer Modulgebühr je Modulfunktion) auszuwählen bzw. wieder abzuwählen („Modulsystem“). Wenn wir eine Modulfunktion „kostenlos – bis auf Widerruf“ zur Verfügung stellen, hat der KUNDE keinen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Nutzung bzw. können wir diese kostenlose Nutzungsmöglichkeit jederzeit einseitig widerrufen oder dem KUNDEN gegen Entgelt (Modulgebühr) zur Nutzung anbieten. Der KUNDE kann auch während des Vertragsverhältnisses neben den Basisfunktionen nach seiner Wahl Modulfunktionen (gegen Entgelt) nutzen („aktivieren“). 

3.3 Der KUNDE kann alle Kassenmodelle mit allen Modulfunktionen 30 Tage innerhalb des Testmodus (Demo-Modus) kostenlos testen. Im Demo-Modus werden alle Belege mit dem Kennzeichen „DEMO“ versehen. Der Demo-Modus wird standardmäßig in der „Premium“-Kasse mit allen Modulfunktionen angezeigt. Der Demo-Modus dient ausschließlich Testzwecken, die Verwendung zu anderen Zwecken ist streng untersagt. Er ist nicht für buchhalterische oder steuerliche Auswertungen zu verwenden und es dürfen keine Belege an Dritte ausgehändigt werden. Um ordnungsgemäße Belege zu erstellen, hat der KUNDE durch die Wahl eines Kassenmodells einen Echt-Modus zu aktivieren. In diesem Fall werden alle für Testzwecke erstellten Rechnungen gelöscht. Wir behalten uns eine Änderung, Einschränkung und Beendigung des Testmodus ausdrücklich vor. Der KUNDE hat während des Testmodus keinen Anspruch auf Supportleistungen. 

3.4 Wir werden dem KUNDEN „hellocash“ in der jeweils aktuellen neuersten Version mit den Basisfunktionen und den vom KUNDEN gewählten Modulfunktionen bereit stellen. Der KUNDE hat nicht das Recht, die Bereitstellung einer früheren Version zu verlangen. Die Funktionen und Inhalte von „hellocash“ unterliegen laufenden Änderungen. Wir behalten uns so vor, „hellocash“ anzupassen, zu ändern, geringfügig einzuschränken und weiterzuentwickeln. Wir können bestehende Funktionen auch ganz oder zum Teil entfernen oder (bis auf Widerruf) kostenlose Modulfunktionen künftig gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Wir werden den KUNDEN bei wesentlichen Einschränkungen im Vergleich zu den kostenpflichtigen Funktionen bei Vertragsabschluss eine angemessene Zeit vor der Einschränkung informieren. Eine wesentliche Einschränkung liegt vor, wenn 15% oder mehr Funktionen im Vergleich zu den kostenpflichtigen Funktionen bei Vertragsabschluss eingestellt werden. In diesem Fall kommt dem KUNDEN ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu (Punkt 7.9). Wenn wir Modulfunktionen während der Vertragslaufzeit ohne weiteres Entgelt bzw. bis auf Widerruf kostenlos bereitstellen, können wir diese Funktionen auch jederzeit ohne nachteilige Rechtsfolgen, Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Ankündigung beenden oder diese künftig gegen Entgelt zur Nutzung anbieten. Wenn wir Updates entwickeln, besteht daraus kein Anspruch des KUNDEN auf laufende Updates oder Anpassungen.  

3.5 Der KUNDE kann „hellocash“ grundsätzlich auf einer beliebigen Anzahl von Endgeräten verwenden. Die zeitgleiche Nutzung ist lediglich auf einem Endgerät möglich. 

3.6 Der KUNDE kann selbst darüber entscheiden, ob und welche Daten (Preise, Steuersätze, Mitarbeiter, etc.) er über sein Unternehmen und seine Endkunden für „hellocash“ einpflegt. Die vom KUNDEN eingespielten Daten werden den Funktionen der Software zugrunde gelegt. Die Daten werden nicht automatisch von uns erhoben. Der KUNDE ist für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. 

3.7 Wir können dem KUNDEN keine technisch fehlerfreie Software zur Nutzung überlassen. Der KUNDE ist sich bewusst, dass Einschränkungen oder vollständige Ausfälle von „hellocash“ bzw. der Software, des Servers und der verwendeten Internetseite sowie Datenverluste möglich sind. Wir schulden dem KUNDEN keine vollständige und dauerhafte Funktions- oder Betriebsbereitschaft von „hellocash“. Wir bemühen uns natürlich, technische Störungen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und dieses Vertrages zu beheben. Bei der Signatur einer Rechnung durch den KUNDEN können Fehler bei der Datenübermittlung zwischen uns und dem Anbieter der Signatureinheit oder eines dritten Dienstleisters auftreten, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. 

3.8 Wir haben „hellocash“ mit seinen jeweiligen Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen konzipiert. Der KUNDE ist sich aber bewusst, dass die rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen an eine Registrierkasse noch immer nicht abschließend beurteilt worden sind und immer wieder neue Zweifelsfragen bestehen können. Wir können aus diesem Grund nicht vertraglich zusagen, dass die Registrierkasse in jedem Fall als rechtskonform beurteilt wird. Wir empfehlen dem KUNDEN die Rechtskonformität der Registrierkasse sowie seiner Funktionen sowie die Anforderungen an eine rechtskonforme Nutzung durch den eigenen Steuerberater individuell überprüfen zu lassen. 

3.9 Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderungen des kostenpflichtigen Funktionsumfangs von „hellocash“ werden vom KUNDEN vorweg ausdrücklich genehmigt. Geringfügig ist die Änderung insbesondere dann, wenn im Vergleich zu den kostenpflichtigen Funktionen bei Vertragsabschluss weniger als 15% der Funktionen eingestellt werden. Der KUNDE stimmt diesen Veränderungen ausdrücklich zu. Wir können (bis auf Widerruf) nicht kostenpflichtige Funktionen jederzeit ohne nachteilige Rechtsfolgen, Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Ankündigung beenden oder diese künftig gegen Entgelt zur Nutzung anbieten. 

3.10 Für die Nutzung in Deutschland: Wir haben mit der fiskaly Germany GmbH ein Vertragsverhältnis über eine spezielle softwaregestützte bzw. cloudbasierte Lösung zur Fiskalisierung (manipulationssichere, elektronische Aufzeichnung von Transaktionen) abgeschlossen (FISKALY SIGN). Die fiskaly Germany GmbH hat FISKALY SIGN zur Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angemeldet und am 28. Mai 2021 die BSI TR-03153 – Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme erhalten. Die BSI prüft aber nicht, ob diese Sicherheitseinrichtung den gesetzlichen bzw. rechtlichen Anforderungen entspricht. Es ist damit vollkommen offen und ungeklärt, ob FISKALY SIGN eine ausreichende Sicherheitseinrichtung in Sinne des deutschen Gesetzgebers (insbesondere der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr – KassenSichV) darstellt bzw. alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Wir können nicht vorhersehen oder zusagen, ob bzw. dass FISKALY SIGN gesetzes- und rechtskonform ist oder wird. Der KUNDE hat sich selbst umfassend über die Risiken von FISKALY SIGN informiert und kennt die entsprechenden Sanktionen, Schäden und möglichen Strafen. Der KUNDE erklärt, dass er selbst für die Konsequenzen der möglichen fehlenden Gesetz- und Rechtmäßigkeit im vollem Umfang rechtlich verantwortlich ist und hält uns aus allen nachteiligen Folgen vollkommen schad- und klaglos. Der KUNDE verzichtet so insbesondere auch auf mögliche Ansprüche uns gegenüber. 

3.11 Nicht zum vereinbarten Vertragsgegenstand gehören: 
3.11.1 die Entwicklung von individuellen Lösungen für den KUNDEN oder Anpassungen an die Bedürfnisse des KUNDEN, 
3.11.2 Einschulungs- Schulungs- und Fortbildungsleistungen, 
3.11.3 rechtliche oder steuerliche Beratungen oder Zusagen der Rechtskonformität. 

4 Geistige Eigentumsrechte. 

4.1 Wir sind Urheber bzw. Inhaber der geistigen Eigentumsrechte der Software, Quellcodes, Software-Applikationen (inklusive Dokumentationen) bzw. Inhalte der Texte, Grafiken, Logos und sonstigen geistigen Leistungen auf den Internetseiten von (unter anderem) www.hellocash.at, www.hellocash.de, www.myhellocash.com und aller zugehöriger Domains sowie des „hellocash“-Handbuchs. Der KUNDE anerkennt, dass alle diese Inhalte unser uneingeschränktes geistiges Eigentumsrecht (insbesondere Urheberrecht) darstellen und uns auch die geistigen Eigentumsrechte an allen Änderungen, Arbeitsergebnissen, Know-How oder Weiterentwicklungen dieser Inhalte zukommen. Der KUNDE hat keinerlei geistigen Eigentumsrechte. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Inhalte in keiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder sonst in urheberrechtlich geschützter Weise (§ 14ff UrhG) verwendet werden.  

4.2 Der KUNDE garantiert uns im Sinne einer echten Garantie nach § 880a 2. Fall ABGB, dass weder er noch Mitarbeiter diese geistigen Eigentumsrechte bestreiten oder dazu irgendwelche Ansprüche erheben. Der KUNDE kann diese Inhalte nur soweit nutzen, wie sie ihm durch diese Nutzungsbedingungen eingeräumt worden sind.  

5 Vertragsabschluss. 

5.1 Der KUNDE erhält nach der Registrierung ein persönliches Konto mit persönlicher E-Mail-Adresse und Passwort (Zugangsdaten). Der KUNDE hat sein Passwort nach dem erstmaligen Login zu ändern. Der KUNDE kann sein Passwort jederzeit ändern. 

5.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auswahl des jeweiligen Kassenmodells mit allfälligen Modulfunktionen und Zustimmung des KUNDEN zu diesen Nutzungsbedingungen durch aktives Anklicken der dafür vorgesehenen Schaltflächen auf der Internetseite. 

5.3 Die im E-Commerce-Gesetz (ECG) bestehenden Informationspflichten (insbesondere § 9 Abs 1 und Abs 2 ECG) werden einvernehmlich abbedungen. 

5.4 Sämtliche Auskünfte oder Zusicherungen zu „hellocash“ und deren Eigenschaften und Funktionen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich in schriftlicher Form getroffen werden. Dies betrifft auch eine allfällige Vereinbarung über das Abgehen vom Schriftformerfordernis. 

6 Pflichten des KUNDEN, Vertragsstrafe. 

6.1 Der KUNDE hat bei seiner IT-Infrastruktur sicherzustellen, dass sie die technischen Anforderungen und Systemvoraussetzungen zur Anwendung von „hellocash“ erfüllt. Wir werden dem KUNDEN informieren, wenn sich die technischen Anforderungen und Systemvoraussetzungen ändern sollten. Der KUNDE verpflichtet sich in diesem Fall, auf eigene Kosten die notwendigen technischen Adaptierungen und Änderungen vornehmen. 

6.2 Der KUNDE ist selbst für die Funktionalität und Wartung seiner IT-Infrastruktur (insbesondere Registrierkassen-Hardware und Zubehör, Betriebssystem, Internetzugang, etc.) verantwortlich. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die aktuellen Sicherheitsupdates installiert sind. Der KUNDE hat seine IT-Infrastruktur gegen einen unerlaubten Zugriff (Hacker, etc.) sowie gegen Schadsoftware nach den aktuellen Industriestandards zu schützen. Der KUNDE hat seine Mitarbeiter über potenzielle IT-Risiken aufzuklären und entsprechend zu schulen. 

6.3 Der KUNDE ist dazu verpflichtet, „hellocash“ nicht missbräuchlich und nur für legale Zwecke zu nutzen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter „hellocash“ nicht missbräuchlich und nur für legale Zwecke nutzen.  

6.4 Der KUNDE hat sicherzustellen, dass er, seine Mitarbeiter und seine Endkunden keine schadhaften Daten (insbesondere Schadsoftware, Computer-Viren, etc.) einbringen und sonst jedes Verhalten unterlassen, welches die Funktionalität von „hellocash“ und des Servers beeinträchtigen können. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Netzwerk- oder Systemsicherheit von „hellocash“ verletzen oder zu verletzen beabsichtigen; dies insbesondere durch Viren oder Trojaner. Der KUNDE hat uns für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung verschuldensunabhängig eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von EUR 50.000,00 zu leisten. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. 

6.5 Der KUNDE darf „hellocash“ ausschließlich zur eigenen Nutzung für sein Unternehmen verwenden. Die Verwendung oder Überlassung an Dritte oder die Vervielfältigung ist unzulässig. Kundenkonten sind nicht übertragbar und dürfen nur durch dazu bevollmächtigte Personen persönlich genutzt werden. 

6.6 Der KUNDE ist nicht berechtigt, hellocash“ zu bearbeiten oder zu verändern. Bei technischen Problemen hat sich der KUNDE an unseren technischen Support zu wenden (Punkt 9). 

6.7 Der KUNDE hat es zu unterlassen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass „hellocash“ nicht zu rassistischen, diskriminierenden, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzwidrigen Zwecken verwendet oder entsprechende Daten erstellt und auf dem Server bzw. Cloud gespeichert werden. 

6.8 Der KUNDE hat sicherzustellen, dass er keine Rechte Dritter an den von ihm verwendeten Bildern, Videos, Texten und ähnlichem verletzt. 

6.9 Wir behalten uns bei Gefahr in Verzug das Recht vor, den KUNDEN dauerhaft oder vorübergehend die Anwendung von „hellocash“ zu sperren und Daten zu löschen. Gefahr in Verzug liegt insbesondere vor, wenn die Funktionalität der Software oder des Servers gefährdet ist. Wir werden dem KUNDEN von der Sperre und deren Ursache informieren. 

6.10 Der KUNDE ist dazu verpflichtet, seinen Benutzernamen und Passwörter für den Zugang mit Admin-Rechten geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete Maßnahmen vor einem unbefugten Zugriff zu schützen. Der KUNDE hat diese Verpflichtungen auch auf seine Mitarbeiter zu überbinden. Der KUNDE wird uns umgehend informieren, wenn der Verdacht einer unberechtigten Weitergabe erfolgt sein könnte. 

6.11 Der KUNDE verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der angegebenen persönlichen Daten (Adressänderung, Namensänderung, Bankverbindung etc.) ohne schuldhafte Verzögerung zu korrigieren. Er ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Informationen verantwortlich. 

6.12 Der KUNDE ist dazu verpflichtet, seine Daten zeitgerecht zu sichern und zu speichern. Er hat bei einem Datenverlust keinen Anspruch auf die Wiederherstellung seiner Daten. Wir sind nach der Vertragsbeendigung nicht dazu verpflichtet, dem KUNDEN Daten ohne Entgelt herauszugeben oder zu übermitteln. Der KUNDE ist selbst für die Erfüllung der rechtlichen (insbesondere steuerlichen) Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Es wird dem KUNDEN empfohlen, die Tagesabschlüsse, Zwischenabschlüsse und sonstige für die ordnungsgemäße Führung der Registrierkasse notwendigen Unterlagen auszudrucken und sicher zu verwahren. 

7 Laufzeit, Sperre, Vertragsstrafe. 

7.1 Der Vertrag zur Bereitstellung der Software für das Registrierkassensystem „hellocash“ wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der KUNDE hat die Nutzungsgebühren (Basisgebühren, Modulgebühren) monatlich zu bezahlen (Punkt 8). 

7.2 Der KUNDE kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch die Kündigung seines Kundenkontos mit sofortiger Wirkung löschen. Die Kündigung ist auch bei einem gesperrten Kundenkonto durch den KUNDEN jederzeit möglich. Der KUNDE kann zusätzlich (unabhängig von der Kündigung des Vertragsverhältnisses) auch gesondert alle oder einzelne Modulfunktionen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen („deaktivieren“).  

7.3 Bei einer Kündigung eines kostenpflichtiges Kassenmodells (bzw. dem Wechsel in ein Gratismodell) bzw. Kündigung aller oder einzelner Modulfunktionen hat der KUNDE die monatlichen Nutzungsgebühren (Basisgebühr und Modulgebühren) im Monat der Kündigung in voller Höhe zu entrichten. Der KUNDE verzichtet auf eine (anteilige) Rückerstattung der monatlichen Nutzungsgebühren (Basisgebühr und Modulgebühren) oder sonstigen bezahlten Gebühren und Entgelten (Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung, Supportentgelte, etc.). 

7.4 Wir können das Vertragsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu jedem Monatsletzten kündigen. Der KUNDE verzichtet in diesem Fall auf eine (anteilige) Rückerstattung der Supportgebühr als jährliche Pauschale oder sonstiger bezahlten Gebühren und Entgelten (Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung, etc.). 

7.5 Wir können bei einem Widerspruch des KUNDEN gegen die Änderung der Nutzungsbedingungen oder bei einem Widerspruch gegen eine Entgelterhöhung nach Punkt 8.7 das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu jedem Monatsletzten kündigen. 

7.6 Wir werden das Konto des KUNDEN (nach einer vorherigen Ankündigung) sperren, wenn der KUNDE die Nutzungsgebühren (Basisgebühr und/oder Modulgebühren) nicht bezahlt oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Sperre des Kontos lässt das Vertragsverhältnis grundsätzlich unberührt. Während der Sperre ruhen unsere Leistungspflichten. Der KUNDE hat die Nutzungsgebühren (Basisgebühr und/oder Modulgebühren) und sonstigen vereinbarten Entgelte (Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung, Supportentgelte, etc.) verschuldensunabhängig als nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe während der Sperre des Kundenkontos bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen.  

7.7 Die Parteien können das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Für uns liegt ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 
7.7.1 der KUNDE mit den monatlichen Nutzungsgebühren (Basisgebühren und/oder Modulgebühren) oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen unter Androhung der Vertragsauflösung keine Zahlung erfolgt, 
7.7.2 der KUNDE gegen Punkt 6.3 bis Punkt 6.5 oder Punkt 6.7 und Punkt 6.8 verstößt (ohne vorherige Ankündigung), 
7.7.3 der KUNDE gegen sonstige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht umgehend nach unserer Aufforderung abstellt bzw. den vertragskonformen Zustand herstellt, 
7.7.4 der KUNDE verstirbt oder bei einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft aus dem Firmenbuch gelöscht wird, 
7.7.5 über das Vermögen des KUNDEN ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird (soweit dies nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist) oder mehr als zwei Exekutionen gleichzeitig anhängig sind. 

7.8 Bei einer Kündigung eines kostenpflichtigen Kassenmodells durch uns mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen in der Sphäre des KUNDEN liegenden Grundes hat der KUNDE die monatliche Nutzungsgebühren (Basisgebühren und Modulgebühren) im Monat der Kündigung in voller Höhe zu entrichten. Der KUNDE verzichtet auf eine (anteilige) Rückerstattung der monatlichen Nutzungsgebühren und sonstigen bezahlten Entgelten (Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung, Supportentgelte, etc.). 

7.9 Für den KUNDEN liegt ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund vor, wenn wir bei Abschluss des Vertrages vorhandene kostenpflichtige Funktionen von „hellocash“ erheblich (15% oder mehr) einschränken oder einstellen. Der KUNDE hat das Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach der Einschränkung oder Einstellung auszuüben. Wenn wir Modulfunktionen während der Vertragslaufzeit ohne weiteres Entgelt bzw. bis auf Widerruf kostenlos bereitstellen, können wir diese Funktionen auch jederzeit ohne nachteilige Rechtsfolgen, Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Ankündigung beenden oder diese künftig gegen Entgelt zur Nutzung anbieten. Bei einer Kündigung des KUNDEN aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung hat dieser Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der monatlichen Nutzungsgebühren (Basisgebühren und Modulgebühren) und der Supportgebühr als jährliche Pauschale. Es besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der sonstigen bezahlten Entgelte (Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung, etc.). 

7.10 Der KUNDE hat sich bei einer Kündigung seine Daten selbst durch einen Download zu sichern. Wenn wir nach der Kündigung des Vertrages dem KUNDEN Daten herausgeben sollen, ist der Aufwand vom KUNDEN mit einem Stundensatz von netto    EUR 150,00 zu vergüten. Die Abrechnung für jede Teilleistung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten, angefangene Einheiten werden jeweils voll berücksichtigt. 

8 Entgelt, Entgelterhöhung, Aufrechnungsverbot

8.1 Der KUNDE hat uns für die Bereitstellung von „hellocash“ mit seinen Basisfunktionen ein monatliches Entgelt (Basisgebühr), die Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung (Signaturgebühren, TSE-Gebühren, etc.) und die notwendigen Barauslagen zu leisten. Der KUNDE kann alle weiteren zusätzlichen Funktionen von „hellocash“ gegen Bezahlung einer Modulgebühr je Modulfunktion wählen („aktivieren“). Der KUNDE kann bei unseren Supportleistungen wählen, ob diese in Form einer jährlichen Pauschale oder nach konkretem Aufwand verrechnet werden sollen. Sämtliche Entgelte verstehen sich jeweils exklusive Umsatzsteuer. 

8.2 Die monatliche Basisgebühr, die Modulgebühren für jede Modulfunktion sowie die Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung (Signaturgebühren, TSE-Gebühren, etc.) und Supportentgelte für das jeweilige Kassenmodell sind auf unserer Internetseite abrufbar. Es wird jener Preis (wertgesichert – Punkt 8.5) vereinbart, der beim Vertragsabschluss auf der Internetseite abrufbar ist. Die Entgelte sind um die gesetzliche Umsatzsteuer zu erhöhen. Barauslagen sind beispielsweise zusätzliche (auch erhöhte) Kosten für die technische Sicherheitseinrichtung. 

8.3 Die monatliche Basisgebühr und die Supportgebühr als jährliche Pauschale sind erstmals mit dem Vertragsabschluss über ein kostenpflichtiges Kassenmodell zur Zahlung fällig. Die darauffolgenden Basisgebühren werden jeweils an den darauffolgenden Monatsersten zur Zahlung fällig. Die darauffolgenden Supportgebühren als jährliche Pauschale sind jeweils nach einem Jahr zur Zahlung fällig. Die Modulgebühren werden erstmals mit deren Aktivierung durch den KUNDEN zur Zahlung fällig. Die darauffolgenden Modulgebühren werden jeweils an den darauffolgenden Monatsersten zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt über die Kreditkarte des KUNDEN oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung und wird über „adyen“ (Adyen N.V. German Branch) abgewickelt. Wenn die Bezahlung aus Gründen in der Sphäre des KUNDEN scheitert, hat der KUNDE die dadurch entstehenden Spesen und Kosten zu bezahlen. Der KUNDE hat alle mit der Zahlung in Zusammenhang stehenden eigenen Spesen und Kosten zu tragen. 

8.4 Das Entgelt ist unabhängig davon zur Zahlung fällig, ob der KUNDE das Kassenmodell tatsächlich nutzt. 

8.5 Die monatliche Nutzungsgebühren (Basisgebühren und Modulgebühren) sind wertgesichert. Als Berechnung für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die bei Vertragsabschluss verlautbarte Indexzahl bzw. bei einer Modulfunktion das Monat der Aktivierung. Das monatliche Entgelt erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex 2020 verändert. Eine Entgelterhöhung innerhalb von zwei Monaten ab dem Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. 

8.6 Wir sind berechtigt, die monatlichen Nutzungsgebühren (Basisgebühren und Modulgebühren) auf jenen Preis anzupassen, den Neukunden bei Abschluss desselben (bzw. in der Funktionsweise vergleichbaren) Kassenmodells bzw. Modulfunktionen bezahlen müssen. Wir werden diese Preisänderung dem KUNDEN mindestens 60 Tage vor der geplanten Preisanpassung per E-Mail oder per inApp – Nachricht mitteilen. Die Preisanpassung erfolgt erstmals mit jenem Monat, welches nach Ablauf der Frist von 60 Tagen folgt. Der KUNDE ist mit dieser Preisanpassung ausdrücklich einverstanden. Ein Widerspruchsrecht des KUNDEN besteht nicht. 

8.7 Wir werden eine über Punkt 8.5. und/oder Punkt 8.6 hinausgehende Preisänderung des ausgewählten Kassenmodells dem KUNDEN mindestens 60 Tage vor dem geplanten Änderungstermin per E-Mail oder per inApp – Nachricht mitteilen. Sofern der KUNDE der Änderung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht – die ausdrücklich auf die Wirkung eines Schweigens hinweist – durch eine E-Mail an info@hellocash.at ausdrücklich widerspricht, gilt die Änderung als angenommen. Wir werden den KUNDEN bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des Schweigens als Zustimmung zur Änderung besonders hinweisen. Bei einem rechtzeitigen Widerspruch des KUNDEN gegen die Änderung gelten die bisherigen Preise weiter. Wir haben in diesem Fall die Möglichkeit zur Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Punkt 7.5. 

8.8 Bei Verzug des KUNDEN mit der Zahlung schuldet dieser 
8.8.1 Verzugszinsen von 9% p.A. vom gesamten Betrag der offenen Rechnung, 
8.8.2 den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung (dazu gehören auch Inkassokosten bis zu den Höchstsätzen der Inkassobüros). 

8.9 Wir haben bei einem Zahlungsverzug des KUNDEN die Möglichkeit zur Sperre oder Kündigung des Kundenkontos.  

8.10 Bei einem Zahlungsverzug des KUNDEN verfallen alle gewährten Preisnachlässe und Rabatte. 

8.11 Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen. 

8.12 Wir sind berechtigt Zahlungen des KUNDEN – auch mit bestimmter Widmung – zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die zuerst fällig gewordene Schuld anzurechnen. 

8.13 Der KUNDE erteilt die Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in den elektronischen Formaten .doc, .rtf, .pdf oder .xml per E-Mail, als E-Mail-Anhang, als Web –Download an die vom KUNDEN bekannt gegebenen Kommunikationsdaten. Eine spezielle Form der elektronischen Übertragung ist nicht vorgeschrieben. Der KUNDE hat als Empfänger dieser digitalen Daten dafür zu sorgen, dass diese ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen (etwa Filterprogramme und Firewalls) entsprechend adaptiert sind. Auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden. In diesem Falle hat der KUNDE eine Bearbeitungsgebühr über EUR 7,50 je Rechnung zu zahlen. 

9 Support. 

9.1 Das Ausmaß des Supports gegenüber dem KUNDEN ist vom Kassenmodell und der Wahl des KUNDEN abhängig. Bei Nutzung des „gratis“ Kassenmodells oder des Kassenmodells im Testmodus (Demo-Modus) schulden wir keine Supportleistungen. 

9.2 Die Verrechnung des Supports erfolgt nach Wahl des KUNDEN entweder durch eine jährliche Pauschale (Supportgebühr als jährliche Pauschale) oder nach dem konkreten Aufwand der Supportleistungen mit dem Stundensatz nach Punkt 9.7. Der KUNDE hat bei einer Verrechnung nach dem konkreten Aufwand eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wenn der KUNDE keine Einzugsermächtigung erteilt, können wir keine (nach Aufwand abgerechneten) Supportleistungen erbringen. Wenn der KUNDE die Verrechnung der Supportgebühren mit einer jährlichen Pauschale wählt, sind sämtliche in Punkt 9 vereinbarten jährlichen Supportleistungen pauschal (unabhängig vom konkreten Aufwand) abgegolten. Wenn wir über Punkt 9. hinausgehende Supportleistungen erbringen sollten, sind diese mit dem Stundensatz nach Punkt 9.7 vom KUNDEN zu vergüten. Die Supportentgelte sind auf unserer Internetseite abrufbar. 

9.3 Wir übernehmen den Support nach Maßgabe des Kassenmodells. Wir erbringen die Supportleistungen telefonisch oder per E-Mail (Ticketsupport). Es erfolgt kein Support vor Ort beim KUNDEN. Der telefonische Support ist werktags zwischen Montag und Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie am Freitag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und der Ticketsupport per E-Mail werktags zwischen Montag und Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr sowie Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr erreichbar. 

9.4 Der KUNDE ist bei möglichen technischen Störungen verpflichtet, die Ursache der Störung vor der Störungsmeldung festzustellen. Er hat dabei sicherzustellen, dass die Störung nicht seiner Sphäre zuzurechnen ist. Wenn der KUNDE eine technische Störung in unserer Sphäre festgestellt hat, hat er eine Störungsmeldung an uns zu übermitteln. Die Störungsmeldung ist als Ticketsupport ausschließlich per E-Mail an info@hellocash.at zu richten und muss die Störung exakt beschreiben (etwa auch durch einen Screenshot). Der KUNDE ist verpflichtet, ausschließlich diese Art der Kommunikation einzuhalten. Wenn der KUNDE die Kommunikation über eine andere Art führt oder die Störung nicht ausreichend beschreibt, gilt die Störungsmeldung als nicht erfolgt. Wir können in diesem Fall nicht tätig werden. 

9.5 Der KUNDE hat eine fachlich geeignete Person und einen Vertreter namhaft zu machen, mit dem wir die Kommunikation über die technische Störung ausschließlich führen können. 

9.6 Wir werden innerhalb von 2 Werktagen reagieren, um die technische Störung in unserer Sphäre zu beheben. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen unserer Verständigung in der in Punkt 9.4 festgelegten Art und Weise bis zum Beginn der Behebungsarbeiten. Wir entscheiden nach billigem Ermessen über die Art und Weise der Behebung. Wenn wir dem KUNDEN zur Behebung Patches, Bugfixes oder ein Update anbieten, hat er diese anzunehmen. Die Behebung der technischen Störung durch uns kann auch durch konkrete Handlungsanweisungen an den KUNDEN erfolgen. Der KUNDE stimmt dem Zugriff der Daten zur Behebung von technischen Störungen ausdrücklich zu. Der Zugriff durch uns erfolgt nur so weit, wie dies zur Behebung der technischen Störung erforderlich ist. 

9.7 Wenn wir Supportleistungen nach dem konkreten Aufwand oder über Punkt 9.2 bis Punkt 9.5 hinausgehend erbringen, hat der KUNDE einem Stundensatz von netto EUR 150,00 an uns zu leisten. Die Abrechnung für jede Teilleistung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten, angefangene Einheiten werden jeweils voll berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Supportleistungen. Es bleiben uns Zwischenabrechnungen jederzeit vorbehalten. Bei einer technische Störung in unserer Sphäre ist kein Behebungsaufwand zu leisten. 

10 Gewährleistung, Haftung. 

10.1 Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte anderer Internetseiten, die mit einer hellocash-Domain verlinkt sind. 

10.2 Wir haften nicht für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen technischen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) der Internetseite oder die Fehlübermittlung von Informationen.  

10.3 Wir können keine dauernde Funktionsfähigkeit oder Betriebsbereitschaft der Software bzw. des Servers gewährleisten (Punkt 3.7). Wir können auch keine bestimmte prozentuelle Verfügbarkeit von „hellocash“ im Jahresmittel gewährleisten. Für Serverausfälle oder einen Datenverlust übernehmen wir (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) keine Haftung. 

10.4 Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Nutzung des „gratis“ Kassenmodells oder von (bis auf Widerruf) nicht kostenpflichtigen Funktionen. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung und Haftung, wenn wir kostenlose Modulfunktionen beenden oder diese künftig gegen Entgelt zur Nutzung anbieten. 

10.5 Der KUNDE hat Fehler, Störungen, Unterbrechung und Mängel von „hellocash“ in unserer Sphäre binnen 7 Tagen als Ticketsupport ausschließlich per E-Mail an info@hellocash.at zu rügen und muss dabei den Mangel exakt beschreiben (Punkt 9.4). Unterlässt der KUNDE die Rüge, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Wir werden bei einer rechtzeitigen Rüge einer kostenpflichtigen Funktion den Mangel innerhalb der Fristen nach Punkt 9 zu beheben versuchen. Bei einem rechtzeitigen Behebungsversuch verzichtet der KUNDE auf eine Preisminderung und weitergehende Ansprüche (auch Schadenersatzansprüche). Jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche hat der KUNDE bei Mängeln, welche die Benutzung von „hellocash“ unter Berücksichtigung der kostenpflichtigen Funktionen bei Vertragsabschluss nicht oder nur wenig einschränken (weniger als 15%).

10.6 Wir sind (ohne nachteilige Rechtsfolgen) berechtigt, die Bereitstellung von „hellocash“ bei dringenden Wartungsarbeiten für einen zeitlich begrenzten Zeitraum auszusetzen. Wir werden dies Wartungsarbeiten (außer bei Gefahr in Verzug) rechtzeitig ankündigen.

10.7 Wir haften nicht für Schäden, die durch eine unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten des KUNDEN durch Dritte oder durch eine Sperre oder Löschung des Kundenkontos entstehen.

10.8 Wir können nicht zusichern, dass die Registrierkasse mit seinen jeweiligen Funktionen in allen Fällen als rechtskonform beurteilt wird. Wir übernehmen so keine Haftung für die rechtskonforme Umsetzung der Registrierkasse. Der KUNDE hat selbst die Rechtssicherheit zu überprüfen. Wir haften keinesfalls gegenüber dem KUNDEN, wenn der beanstandete Fehler der Registrierkasse bzw. seiner Funktionen auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruht.

10.9 Der KUNDE haftet verschuldensunabhängig uns gegenüber für den gesamten Schaden, der durch die Einbringung von schadhaften Daten (insbesondere Schadsoftware, Computer-Viren) oder sonstigen die Software oder den Server schädigenden Verhaltens des KUNDEN, seiner Mitarbeiter oder Endkunden entstehen.

10.10 Der KUNDE haftet uns gegenüber für Schäden, die durch eine Verletzung der Pflichten des KUNDEN nach Punkt 6. Der KUNDE hat uns alle daraus entstehenden Kosten (auch Eigenkosten) zu ersetzen und uns aus allen nachteiligen Rechtsfolgen vollkommen schad- und klaglos zu halten.

10.11 Der KUNDE ist selbst gegenüber seinem Endkunden rechtlich verantwortlich. Der KUNDE hat uns aus allen Haftungen und sonstigen nachteiligen Folgen aus der Rechtsbeziehung zu seinen Endkunden vollkommen schad- und klaglos zu halten. Unsere Haftung bzw. Regress ist ausgeschlossen.

10.12 Unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden des KUNDEN wird jedenfalls ausgeschlossen.

10.13 Wir haften nicht für die Sicherung bzw. Speicherung von Daten des KUNDEN und seiner Endkunden.

10.14 Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen bzw. Einnahmen, Zinsverlusten, mittelbaren Schäden oder einem entgangenen Gewinn des KUNDEN werden ausgeschlossen.

10.15 Der KUNDE hat das Vorliegen von grobem Verschulden zu beweisen.

10.16 Die Ersatzansprüche des KUNDEN verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung.

10.17 Unsere Haftung wird bei (grob) fahrlässigem Verhalten mit dem für die Leistungserbringung vereinbarten zehnfachen jährlichen Basisgebühren (netto) betraglich beschränkt. Bei vorsätzlicher Schädigung besteht keine betragliche Beschränkung der Haftung.

10.18 Die Gewährleistung und Haftung für kostenlose Kassenmodelle oder Funktionen werden gänzlich ausgeschlossen.

10.19 Das Recht, den Vertrag wegen eines Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über der Hälfte anzufechten, wird für den KUNDEN ausgeschlossen.

11 Höhere Gewalt. 

Wir sind von unseren Leistungspflichten befreit, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt sind insbesondere Krieg, Unruhen, Pandemien, Streiks, Naturkatastrophen, technische Störungen und Ausfälle (etwa der Stromversorgung, etc.) und Angriffe auf unsere IT-Infrastruktur anzusehen. Bei Leistungsausfällen oder Einschränkungen unserer Leistung durch höhere Gewalt ist unsere Haftung ausgeschlossen. 

12 Schlussbestimmungen. 

12.1 Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, können unsere Mitteilungen und Zustellungen an sämtliche vom KUNDEN zuletzt bekanntgegebenen Kommunikationswege (insbesondere per E-Mail, inApp – Nachricht, Post, etc.) erfolgen. Erklärungen gelten auch dann als zugegangen, wenn der KUNDE die Mitteilung aufgrund der unterlassenen Änderung seiner Daten nicht erhalten hat. 

12.2 Wir sind berechtigt, das Vertragsverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten gesamt oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. Der KUNDE erteilt die Zustimmung zur Vertragsübernahme bzw. Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte. 

12.3 Auf diese Nutzungsbedingungen und alle Verträge, auf die diese Nutzungsbedingungen anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes bzw. von Verweisungsnomen wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unser Sitz in A-3250 Wieselburg. 

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen und der Verträge, auf die diese Nutzungsbedingungen anzuwenden sind, rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung bestmöglich entspricht. 

12.5 Für etwaige Streitigkeiten über diese Nutzungsbedingungen und der Verträge, auf die diese Nutzungsbedingungen anwendbar sind sowie sonstige zwischen uns und dem KUNDEN geschlossenen Verträgen wird die (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) österreichische Gerichtsbarkeit und die örtliche Zuständigkeit des an unserem Sitz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. 

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+43 7208 81508

info@hellocash.at